Die Linken Kreisräte Dr. Guido Hoyer und Albert Schindlbeck hatten beantragt, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landkreises soziale, tarifrechtliche und ökologische Richtlinien anzuwenden. Für den Landkreis tätige Unternehmen sollten sich unter anderem verpflichten, eine Tariftreueerklärung abzugeben, falls allgemeinverbindliche Tarifverträge vorhanden sind und ansonsten einen Mindestlohn von 15 Euro an ihre Beschäftigten zu zahlen. Bei der Vergabe soll darauf geachtet werden, dass der Auftragnehmer ausbildet, für eine angemessene Berücksichtigung von Beschäftigten mit Behinderung sorgt und sich für eine betriebliche Frauenförderung einsetzt. Bei Arbeiten für den Landkreis müssten Unternehmen die Verwendung von umweltschonenden Verfahren und Materialien gewährleisten.
In der Kreistagssitzung am vergangenen Donnerstag erklärte die Verwaltung, das Anliegen der Freisinger Linken im Grundsatz zu unterstützen, sah jedoch bei einzelnen Punkten rechtliche Grenzen. So verstoße die Forderung nach einer Tariftreueerklärung ebenso gegen EU-Recht wie die Einführung eines generellen Mindestlohns von 15 Euro. Öffentliche Auftraggeber würden sich europarechtswidrig verhalten, wenn sie diesen Schutz nur einem Teil der Arbeitnehmerschaft zuteilwerden lässt, nämlich demjenigen, der bei der Ausführung öffentlicher Aufträge eingesetzt ist.
Eingeführt wird bei der Vergabe von Aufträgen allerdings „Equal Pay“. Künftig wird für Frauen und Männer gleiches Geld bei gleicher Arbeit bezahlt. Dies ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, der Landkreis wird hier seiner Vorbildfunktion gerecht.
Ferner werden künftig bei Ausschreibungen die Einhaltung ökologischer Kriterien gefordert sowie Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten als „bevorzugte Bieter“ behandelt.
Für die Freisinger Linke bedeutet dies einen großen Erfolg. Insbesondere die einstimmige (!) Verabschiedung der neuen Vergaberichtlinien war so von Guido Hoyer und Albert Schindlbeck nicht erwartet worden.