Kreisparteitag

Auszug aus der Satzung des Landesverbands der Partei Die Linke

Der Kreisparteitag:
1. wird als Mitgliederversammlung durchgeführt. Eine Kreissatzung kann die Durchführung als
Delegiertenversammlung vorsehen, sofern und solange der Kreisverband mindestens 250 Mitglieder hat und
jedes Mitglied im Kreisverband einem Ortsverband zugeordnet ist.
2. findet mindestens zweimal pro Kalenderjahr statt.
3. ist beschlussfähig, sofern ordentlich und fristgerecht eingeladen wurde. Die Einladungsfrist beträgt vier
Wochen für Wahlen und Satzungsänderungen, ansonsten eine Woche. Eine Kreisverbandssatzung kann
längere Fristen bestimmen.
4. kann sich eine Geschäftsordnung geben.
5. wählt den Kreisvorstand und nimmt seinen Bericht entgegen.
6. entscheidet über die Kreissatzung
7. wählt Delegierte für den Landesparteitag und nimmt ihren Bericht entgegen.
8. wählt die Finanzrevisionskommission und nimmt ihren Bericht entgegen.