Notizen aus dem Stadtrat 22.07.20
Eine weitere Sitzung die bereits um 18 Uhr begonnen hatte. Der Sprecher der BI meldete sich bei Bürgerfragen über 10 Minuten zu Wort, ohne eine wirkliche Frage zu stellen. Der Passus der Geschäftsordnung, welcher unverändert zur alten GeschO ist, zu dem Punkt: §27(2) „Zu Beginn jeder öffentlichen Stadtratssitzung haben die Zuhörer die Möglichkeit Anfragen an den Bürgermeister und die Mitglieder des Stadtrates zu stellen. Die Dauer des Tagesordnungspunktes „Bürgeranfragen“ […] darf grundsätzlich nicht länger als 15 Minuten dauern. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Wortmeldungen, kann das Rederecht des einzelnen Fragestellers bis zu 3 Minuten durch den Vorsitzenden beschränkt werden. Ein Anspruch [...]