Unsere Kreistagsgruppe der Freisinger Linken stellt einen Antrag zur Bezuschussung von Kinderbetreuungskosten für Beschäftigte des Landkreises Freising.
Hier der Antrag im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Kreistagsgruppe der Freisinger Linken stellt hiermit folgenden Antrag zur Gewährung
von Zuschüssen zur Kinderbetreuung für Bedienstete des Landkreises Freising:
Der Kreistag möge beschließen:
Um die Attraktivität einer beruflichen Tätigkeit für den Landkreis Freising zu
steigern und das Problem der vielen unbesetzten Stellen im Landratsamt in den
Griff zu bekommen, gewährt der Landkreis seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
für deren Kinder bis zu sechs Jahren einen Zuschuss zu den Kosten der Betreuung
in Kindertagesstätten in Höhe von monatlich 100 €.
Begründung:
Der aktuelle Stellenplan des Landkreises macht wieder einmal deutlich, dass es uns
immer weniger gelingt, unsere offenen Stellen zu besetzen. Mittlerweile sind über zehn
Prozent der Planstellen im Landratsamt nicht mehr besetzt. Um so nötiger ist es, diese
Jobs so attraktiv wie möglich zu gestalten.
Bei den Freisinger Unternehmen ist es mittlerweile üblich, den Beschäftigten einen
derartigen Zuschuss zur Kinderbetreuung auszuzahlen. Der Landkreis sollte seine
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht schlechter stellen als die Privatwirtschaft.
Zu den Kosten: Derzeit haben 85 unserer Beschäftigten ein oder mehrere Kinder im
entsprechenden Alter. Unter der Annahme, dass wir für 100 Kinder einen
Betreuungszuschuss gewähren würden, kämen wir auf jährliche Kosten von etwa 120 000
Euro. Dies bedeutet einen Anteil von lediglich drei Promille an unseren gesamten
Personalkosten von etwa 43,2 Millionen Euro für 2023. Dies wäre also ein vergleichsweise
geringer finanzieller Aufwand dafür, dass wir unsere Arbeitsplätze für Eltern wesentlich
attraktiver gestalten.
Die Kosten ließen sich auch noch verringern, wenn wir eine gestaffelte Bezuschussung
einführen, einen Grenzwert festlegen und die Bezieher*innen überdurchschnittlich hoher
Einkommen nicht miteinbeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Hoyer Albert Schindlbeck