Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen war es die erste Sitzung mit Maskenpflicht für Publikum und das Gremium. Die nächsten Wochen werden entscheiden, wie sich die Pandemie in Deutschland entwickelt. Stadtratssitzungen sind essentiell, allerdings muss auch die Öffentlichkeit gewahrt werden. Wie man dies in Zukunft gestaltet wird sich zeigen.
Zunächst wurde von Prof. Schegk der aktuelle Stand für den Plan vorgestellt. Der Baubeginn ist auf März 2022 angesetzt und die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 2,4 Mio. Euro. Für mich ist klar, dass zügig gehandelt werden muss, die konkrete Idee des Planumbaus und ISEK sind fast 10 Jahre alt. Dennoch wurde die Planung teils kontrovers diskutier und ältere Ideen wie Tiefgarage oder Verschiebung der Planung für vorherige Sanierung des Stadtplatzes/Herrnstraße wurden wieder aufgeworfen. Ein Vertagungsantrag und Prüfen der Möglichkeit einer Tiefgarage (im besten Falle betrieben und erbaut von einem Privatunternehmen) seitens der Freien Wähler fand mit 8/12 keine Mehrheit. Erneut habe ich die Anmerkung an die Planer weitergegeben sicherzustellen, dass der Parksuchverkehr auf dem Platz vermindert wird, z.B. durch Anzeigentafel mit freien Parkplätzen entlang der Thalbacher Straße oder des Stadtplatzes.
Der am meisten entgegengefieberte Punkt des Abends war die Abstimmung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Für ein lebenswertes Moosburg“. Das Begehren muss dafür sowohl formale, als auch materiell-rechtliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Zu den Formalen zählen Begründung des Begehrens, rechtmäßige Einreichung und Unterschriften, Frage mit Entscheidungscharakter, etc. Diese sind hier alle erfüllt. Woran es krankt sind die materiell-rechtlichen Voraussetzungen.
Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet, ob die Bürger dafür sind, dass in Moosburg bei der Erteilung von neuem Baurecht folgende Bestimmungen gelten, die in einer Satzung festgelegt werden:
1)Neues Baurecht bis zu einer maximalen Bauweise von E+2+D
2)Pro Jahr neues Baurecht für maximal 100 zusätzliche Wohneinheiten
3)Maximale Anzahl von 7 Wohneinheiten pro Gebäude
4)Maximale Flächenversiegelung von 70 %
5)Bei Baurecht nach § 34 BauGB zusätzliche Berücksichtigung des Baustils
6)Mindestens 2 Stellplätze je Wohneinheit.
Die Unterpunkte 1-5, welche Regelungen zum Baurecht enthalten, können in dieser Form nicht Bestandteil eines Bürgerbegehrens sein. Eine Satzung, die Art und Maß der baulichen Nutzung regelt, könnte nur in Form eines Bebauungsplans erfolgen. Um die genannten Ziele zu erfüllen, müsste theoretisch das gesamte Stadtgebiet mit einem (oder mehreren) Bebauungsplan/-plänen überzogen werden. Dazu darf ein Bürgerbegehren nur Forderungen für den eigenen Wirkungskreis der Stadt in der sie gestellt werden behandeln. Aktuell geht es darüber hinaus.
Ebenfalls gibt es keine klare Definition einiger im Bürgerbegehren verwendeter Wörter (Wohneinheit kann von 40qm Wohnung bis Einfamilienhaus alles bedeuten), Baustil ist sehr subjektiv auslegbar und Geschmäcker sind bekanntlich verschieden. Zusätzlich kann es sein, dass durch eine Baulücke automatisch Baurecht geschaffen wird, demnach können wir es dem Erbauer der 101. WE nicht verwehren.
Dennoch hat das Bürgerbegehren bereits zu einem Einsehen und bestenfalls zu einem nötigen Umdenken geführt. Unisono wurde festgestellt, dass ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung mit der aktuellen Baupolitik seitens der Stadt nicht einverstanden sind. Wie ich auch im Gremium sagte, ist es wichtig, diesen Unmut in zielgerichtete Bahnen zu lenken und die Bevölkerung durch Ideenwettbewerbe, citizen involvment und andere Möglichkeiten am Prozess von Bauleitverfahren, etc. teilhaben zu lassen. Wichtig ist, dass wir nicht gegeneinander, sondern miteinander arbeiten. Es geht um nicht weniger als die Zukunft und den Charakter der Stadt.
In einem weiteren Punkt wurde über die Anschaffung von CO2 Ampeln für die Moosburger Schulen abgestimmt. Der Vorschlag aus einem Antrag der Grünen „genügend“ solcher Ampeln, nach positiver Rückmeldung der meisten Schulen, zu besorgen fand jedoch keine Mehrheit. Das Gremium wollte lieber einige Ampeln testweise holen und gleich auf Luftfilteranlagen mit Virenfilter setzen, deren Besorgungsmöglichkeiten, etc. geprüft werden sollen.
Soweit von meiner Seite. Mischt euch ein, wenn ihr etwas ändern wollt,
euer Stefan